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  • Clanregeln für World of Tanks Blitz
  • Clanregeln für World of Tanks Blitz

    Datum des Inkrafttretens: 1. Juni 2019.

    Durch das Erstellen, Beitreten oder Verwalten von Clans erklären sich die Benutzer von World of Tanks Blitz mit der Anwendung der vorliegenden Clan-Regeln sowie der Lizenzvereinbarung, Spielregeln und anderer Wargaming-Regeln einverstanden.

    Bitte beachten Sie, dass die in diesen Clan-Regeln aufgelisteten Verstöße keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wargaming behält sich das Recht vor, Einschränkungen für Verstöße aufzuerlegen, die nicht ausdrücklich in diesen Clan-Regeln festgelegt sind, wenn dies durch Änderungen an der Spielmechanik oder der Gesetzgebung erforderlich ist und Benutzer neue Möglichkeiten finden sollten, sich einen unlauteren Vorteil oder Vorsprung im Spiel zu verschaffen.

    1. Die Clan-Anmeldung wird Ihnen gegen Gebühr angeboten. Die Anmeldegebühr wird automatisch vom Konto des Spielers abgebucht, der zum Zeitpunkt der Registrierung einen Clan erstellt.

    2. Die Anzahl der Clanmitglieder ist auf 50 Personen beschränkt.

    3. Der Clanname besteht aus dem vollständigen Namen und Tag (Abkürzung) des Clans.

    4. Der vollständige Clanname kann Klein- und Großbuchstaben der lateinischen, kyrillischen und anderer nationaler Alphabete, Leerzeichen, Ziffern, Bindestriche (-) und Unterstriche (_) enthalten.

    5. Der vollständige Clanname darf zwischen 2 und 25 Zeichen enthalten.

    6. Der Tag darf nur lateinische Großbuchstaben, Bindestriche (-), Unterstriche (_) und Ziffern enthalten.

    7. Der Tag darf zwischen 2 und 5 Zeichen enthalten.

    8. Sowohl der vollständige Name als auch der Tag sind eindeutig und es wird nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden.

    9. Bei der Erstellung des Clans kann außerdem ein Clanmotto in das entsprechende Feld eingefügt werden. Hierbei können Klein- und Großbuchstaben der lateinischen, kyrillischen und anderer nationaler Alphabete, Leerzeichen, Ziffern, Bindestriche (-) und Unterstriche (_) verwendet werden. Die maximale Länge eines Clanmottos beträgt 100 Zeichen. Das Feld zur Eingabe des Mottos muss ausgefüllt werden, um fortfahren zu können.

    10. Bei der Erstellung des Clans kann außerdem eine Clanbeschreibung in das entsprechende Feld eingefügt werden. Hierbei können Klein- und Großbuchstaben der lateinischen, kyrillischen und anderer nationaler Alphabete, Leerzeichen, Ziffern, Bindestriche (-) und Unterstriche (_) verwendet werden. Die maximale Länge einer Clanbeschreibung beträgt 1000 Zeichen.

    11. Vollständige und abgekürzte Clannamen, -mottos und -beschreibungen dürfen:

    11.1. keine ausdrücklichen oder impliziten Verbindungen mit Organisationen, historischen oder politischen Personen, insbesondere solchen, die von einem internationalen Gerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden und die somit bei vielen Menschen negative Reaktionen hervorrufen, oder mit Personen oder Namen terroristischer Organisationen, einschließlich derzeit agierender, aufweisen. Ein Beispiel für einen Verstoß wäre die Verwendung von Nazi-Attributen, -Abkürzungen oder -Symbolen jeglicher Art, z. B. „SS“ sowie Initialen, Vornamen oder Nachnamen von bekannten Nazis;

    11.2. keine Hinweise auf eine Überlegenheit einer Rasse oder Nationalität enthalten und keine Diskriminierung in jeglicher Form fördern;

    11.3. keine Beleidigungen oder Obszönitäten beinhalten;

    11.4. sich nicht auf Pädophilie, Behinderungen oder Folgen von Gewalt beziehen;

    11.5. keine obszönen, beleidigenden, missbräuchlichen, anstößigen Abkürzungen, Ausdrücke oder Sätze enthalten;

    11.6. ethnische Gruppen oder Rassen in keinerlei Weise beleidigen;

    11.7. weder ausdrücklich noch implizit mit sexuellen Handlungen (Geschlechtsverkehr) oder Gewalt in Verbindung gebracht werden;

    11.8. keine primitiven menschlichen oder tierischen biologischen Funktionen und Reflexe beschreiben;

    11.9. weder ausdrücklich noch implizit den Genuss von Alkohol oder Drogen fördern oder sich auf diesen beziehen;

    11.10. kein geistiges Eigentum von Dritten ohne die Zustimmung der Rechteinhaber enthalten;

    11.11. keine Informationen enthalten, die dazu führen könnten, dass ein Clan fälschlicherweise als Verwaltungs-Clan wahrgenommen wird;

    11.12. keine Links zu anderen Internet-Ressourcen enthalten; davon ausgeschlossen sind Links zu Wargaming-Ressourcen oder Fan-Ressourcen, die von Wargaming als freundlich eingestuft werden;

    11.13. in keiner Weise gegen die Clan-Regeln, die Lizenzvereinbarung, Spielregeln oder andere Wargaming-Regeln oder das Gesetz verstoßen.

    Vollständige Clannamen und -Tags sowie Clanmottos und -beschreibungen, die indirekt mit denen in Verbindung stehen, die verboten sind, sind ebenfalls nicht zulässig.

    Alle vollständigen Clannamen oder -Tags sowie Clanmottos und -beschreibungen, die gegen diese Regeln verstoßen, müssen so geändert werden, dass sie die Regeln einhalten, andernfalls kann der Clan aufgelöst werden, insbesondere wenn Beschwerden von betroffenen Parteien oder Rechteinhabern vorgebracht wurden. In besonders offensichtlichen und schwerwiegenden Fällen kann der Clan aufgelöst und als beschränkende Maßnahme kann der Zugriff auf das Spiel für die Konten seiner Mitglieder dauerhaft blockiert werden. Wargaming entscheidet über die Schwere des Verstoßes. In solchen Fällen werden Spielgelder, die für die Einrichtung von vollständigen oder abgekürzten Clannamen (Tags), -mottos oder -beschreibungen ausgegeben werden, die gegen die Regeln verstoßen, nicht zurückerstattet.

    Wargaming haftet nicht für die Erstellung ähnlicher Clan-Tags und Clannamen. Gegen solche Clans werden keine administrativen Maßnahmen ergriffen.

    12. Wargaming entscheidet allein, ob ein Verstoß gegen die Clan-Regeln vorliegt sowie über die Schwere des Verstoßes in jedem einzelnen Fall. Wargaming hat das Recht, ist jedoch nicht verpflichtet, dem Clan, der gegen die Regeln verstößt, eine Frist von bis zu 24 Stunden einzuräumen, um den Verstoß zu beheben.

    13. Wargaming prüft keine Beschwerden zu Konflikten zwischen verschiedenen Clans. Clan-Führer, ihre Stellvertreter und ernannten Vertreter sind für das Lösen von Konflikten verantwortlich. Der Clan-Führer bestätigt, dass Clan-Mitglieder über die entsprechenden Befugnisse verfügen, indem er sie als Beauftragte oder für andere Clan-Positionen ernennt. Durch den Beitritt zu einem Clan akzeptieren die regulären Mitglieder die internen Regeln des Clans.

    14. Jeder Verstoß gegen die Clan-Regeln führt automatisch zu einem Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung und andere Wargaming-Regeln und begründet Sanktionen gegen den Clan-Gründer, Clan-Führer oder andere zur Clan-Verwaltung befugte Personen.

    15. Für den Fall, dass mehrere Clanspieler wiederholt gegen die Clan-Regeln, die Spielregeln oder die Lizenzvereinbarung verstoßen, hat Wargaming das Recht, den betroffenen Clan ohne Entschädigung an den Clan oder einzelne Spieler aufzulösen.